FACHBAULEITUNG BRANDSCHUTZ ESSEN
In Bundesland Nordrhein-Westfalen wird für Sonderbauten eine umfassende Baubegleitung und Bestätigung durch die Fachbauleitung Brandschutz in Essen verlangt, dass Bauvorhaben tatsächlich nach dem genehmigten Brandschutzkonzept errichtet werden. Sonderbauten, wie zum Beispiel Verkaufsstätten, sind grundsätzlich in § 54 der Bauordnung und der Sonderbauverordnung – SBauVO – vom 17.11.2009 des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt, wonach spezielle Anforderungen an die Fachbauleitung Brandschutz in Essen gestellt werden können.
Besondere Anforderungen können sich unter anderem darauf beziehen, eine qualifizierte Fachbauleitung Brandschutz durch den Essener Brandschutz-Service EBS aus Essen vornehmen zu lassen, um ein tragfähiges Konzept für den Brandschutz in Essen zu generieren.
Die Fachbauleitung Brandschutz in Essen wird für Sonderbauten eingesetzt und überwacht, dass das genehmigte Brandschutzkonzept umgesetzt wird und darüber hinaus, dass Änderungen in Abstimmung mit der Fachbauleitung Brandschutz in Essen einem Genehmigungsverfahren zugeführt werden können. Soweit die zuständige Genehmigungsbehörde die Bestellung einer Fachbauleitung in Essen für den Brandschutz nicht fordert, liegt die Verantwortung für das Tätigwerden in den Händen des Bauleiters, der die Pflicht hat, eine Fachbauleitung Brandschutz in Essen zu bestellen, wenn die Sachkunde der Bauleitung für die Fachbauleitung Brandschutz nicht ausreicht.



